Patenschaft Stolpmünde–Glückstadt

Am 2. August 1953 übernahm beim „Tag der Heimat“ die Stadt Glückstadt die Patenschaft für die Stadt Stolpmünde.

Patenschaftsurkunde

Die mit dem Wappen beider Städte geschmückte Urkunde hat folgenden Wortlaut:

 

Heute, am 2. August 1953, dem „Tag der Heimat“, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Glückstadt folgenden Beschluß gefaßt: Einmütig in dem Willen, einen Teil der dem ganzen deutschen Volke durch die gewaltsame Abtrennung der deutschen Gebiete im Osten auferlegten Aufgaben zu tragen, übernimmt die Stadt Glückstadt die Patenschaft für die Stadt Stolpmünde. In diesem Bewußtsein bekundet die Stadt Glückstadt durch die Patenschaft ihre unlösbare Verbundenheit mit den Heimatvertriebenen und dem deutschen Land im Osten. Mit der Patenschaft will die Stadt Glückstadt das Gefühl der Zusammengehörigkeit aller Deutschen, insbesondere mit den Heimatvertriebenen aus der Stadt Stolpmünde pflegen und das Bewußtsein der Bedeutung des deutschen Ostens für das gesamte deutsche Volk wach halten. Aus der Erkenntnis, daß die kulturellen und die geistigen Werte des deutschen Ostens sowie die Fähigkeiten und Erfahrungen der aus diesem Gebiet vertriebenen Menschen für die friedliche Rückgewinnung und den Wiederaufbau der deutschen Ostgebiete unentbehrlich sind, fühlt sich die Stadt Glückstadt verpflichtet, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ihren Beitrag zu leisten. Tatkraft und Opferbereitschaft sind für die Verwirklichung des großen Zieles der Wiederherstellung eines einigen und freien Deutschlands notwendig und werden daher der Stadt Glückstadt für die Patenschaft Richtschnur sein.

Weblinks

Wikipedia